Ergebnis Umfrage LRS und ADHS

Mit Umfrage vom 20.11.2025 hat die Fachschaft eine kurze Umfrage zu den o.g. Themen gestellt. Gerne präsentieren wir hier kurz die Ergebnisse. Die 239 Teilnehmer wurden nicht repräsentativ ausgewählt. Zwar ging es auch darum, einen ungefähren Eindruck zu gewinnen, wie groß die Probleme mit LRS und ADHS insgesamt sind. Primäres Ziel jedoch war es, unter den betroffenen Teilnehmern zu ermitteln, ob die gängigen Erleichterungen im Kontext „Studium“ bekannt bzw. zugänglich sind – nämlich der Nachteilsausgleich und eine entsprechende Therapie.

Befragt wurden insbesondere die aktuellen Fachsemester 1 – 3 sowie die Studierenden im 7. – 9. Semester, von denen es jedoch nur sehr wenige Rückläufer gab. Die Studierneden der ersten drei Semester haben 80% der Antworten abgegeben. Es sollten damit insbesondere auch jene Studierenden erfasst werden, die aufgrund einschlägiger Probleme später im Studium exmatrikuliert werden.

5,9% der Antwortenden geben an, unter LRS zu leiden. 1,4% haben einen undiagnostizierten Verdacht.
Von den 14 Betroffenen der ersten Frage geben 8 an, sich nicht mit dem Institut des Nachteilsausgleichs auszukennen.
38 Antwortende geben an, eine ADHS-Diagnose zu haben. 56 geben an, dass ein entsprechender Verdacht bestehe. Diese Zahlen sind nicht repräsentativ erhoben.
Von den 56 Verdachtsfällen haben 60% die Diagnose aufgeschoben (Prokrastination ist eine ADHS-Indikation) oder noch keine Praxis für die Diagnostik gefunden. Dieser Anteil bereitet Grund zur Sorge.
Von den 38 Antwortenden mit ADHS-Diagnose wussten mehr als die Hälfte nicht darüber Bescheid, dass ein Nachteilsausgleich existiert. 70% wussten entweder nicht Bescheid oder konnten sich noch nicht aufraffen, das Thema anzugehen.

Wir werden die Ergebnisse im Fachschaftsrat genauer auswerten und notwendige Schritte eruieren. Auffällig ist, dass sehr große Anteile der Betroffenen nicht über den Nachteilsausgleich Bescheid wissen. Hier gilt es absehbar Abhilfe zu schaffen.

Nachteilsausgleich

 
Die Regelungen zum Nachteilsausgleich betreffen insbesondere Körper- und Sinnesbehinderte, Personen mit einer ernsthaften (chronischen) körperlichen oder psychischen Erkrankung sowie unter Umständen auch Legastheniker*innen (bei diagnostiziertem Krankheits-/ Störungsbild). Beim Nachteilsausgleich gilt der Grundsatz: Inhalt und fachliches Niveau einer Prüfung dürfen nicht verändert werden; angepasst wird die Prüfungsform. Ein Nachteilsausgleich erscheint nicht im Zeugnis und wird auch sonst seitens der Universität nicht öffentlich bekannt gemacht. Nachteilsausgleiche können in allen Studiengängen der Goethe-Universität beantragt werden