Remonstrationsberatung

 Gegenvorstellung oder eine Einwendung gegen eine Prüfungsleistung

Remonstrationsberatung

Du hast eine Prüfungsleistung zurückbekommen und hast das Gefühl, ungerecht bewertet worden zu sein? So geht es vielen! Oft liegt das an einer mangelhaften Begründung, die sich durch wenige Randbemerkungen und nicht aussagekräftige Voten auszeichnet. Manchmal kommt Unzufriedenheit auch durch den Vergleich mit Freunden auf, die für scheinbar ähnliche Leistungen eine bessere Note erhalten haben. In solchen Fällen könnte eine Remonstration – also im Prinzip der Widerspruch gegen die Bewertung – der  nächste Schritt sein. Inwiefern sich das anbietet und was ihr dabei beachten müsst, dazu berät die Remonstrationsberatung der Fachschaft.

Hintergrund Remonstration

Eine Remonstration ist grundsätzlich ein Antrag auf sachliche Neubewertung einer Prüfungsleistung. Bei der Bewertung einer Prüfungsleistung kommt es auf ihren Gesamteindruck an. Dazu zählen auch die Formalia. Eine Neugewinnung des Gesamteindrucks kann unter Umständen (aber nicht in jedem Fall) auch zu einer schlechteren Bewertung führen. Näheres dazu in „Prüfungsrecht“ (Niehues, Norbert; veröffentlicht bei Beck; auch in der Bibliothek vorhanden)

Studierende haben bei zwischenprüfungsrelevanten Leistungen einen Remonstrationsanspruch. Bei sonstigen Studienleistungen können die Lehrstühle festlegen, inwiefern eine Remonstration angenommen wird. Eine Remonstration kann eingereicht werden, wenn die ursprüngliche Bewertung fehlerhaft ist. Fehlerhaft ist sie insbesondere dann, wenn vertretbare Lösungen als falsch gewertet werden oder Geprüftes als fehlend bewertet wird und die Fehlbeurteilung gravierend ist.

Voraussetzungen einer Remonstration

Bevor du die Beratung aufsuchst, solltest du unbedingt – falls angeboten – die Besprechung der Hausarbeit besucht und – falls angeboten – die Lösungshinweise gelesen haben. Das machen viele Lehrstühle für Leistungen, die nicht zwischenprüfungsrelevant sind, auch zur Voraussetzung einer Remonstration.

Remonstrationen müssen in Schriftform eingereicht werden. Bei zwischenprüfungsrelevanten Leistungen muss dies innerhalb von einem Monat nach Rückgabe der Klausur erfolgen. Für sonstige Leistungen können die Lehrstühle andere Regelungen treffen.

Remonstrationen müssen eine substantiierte (rechtliche) Begründung enthalten, inwiefern die Begründung der Benotung unzulässig ist. An der Stelle helfen wir euch bei der Remonstrationsberatung aber gerne weiter.

Ablauf der Remonstrationsberatung

Die Remonstrationsberatung könnt ihr unter: remo@jura.goethefachschaft.de erreichen. Wir planen dann in Absprache mit euch einen Termin.

Gerne könnt ihr auch schon den Entwurf einer Remonstration, einen hochwertigen Scan eurer Hausarbeit samt Randbemerkungen sowie das Votum an die Email anhängen. In dem Fall kann die Beratung auch lediglich als Feedback zu eurem Entwurf erfolgen – je nachdem, wie ihr es braucht.

Bitte bring zum Beratungsgespräch unbedingt deine Klausur bzw. Hausarbeit mit. Eine qualifizierte Beratung ist ohne die Arbeit mit Randbemerkungen und Votum nicht möglich. Sollte es sich um eine durchgefallene Klausur bzw. Hausarbeit handeln, die zwischenprüfungsrelevant ist, kopiere bitte die komplette Arbeit. Fotos reichen aufgrund der meist schlechten Qualität und der zu geringen Größe nicht aus.